Digitalisierungspakt, Kind mit Tablet mit News zum Digitalpakt

Das Ende des Digitalisierungspaktes in Deutschland

Der deutsche Digitalpakt, der 2019 ins Leben gerufen wurde, um die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern, steht vor seinem Auslaufen. Der Zugriff auf Fördermittel, die den Schulen ermöglichten, in moderne Technologien und digitale Lehrmittel zu investieren, endet im Mai 2024. Das sorgt für Ungewissheit und wirft Fragen der Nachhaltigkeit und zukünftigen Finanzierbarkeit auf.

Welche Konsequenzen folgen daraus? Besteht die Gefahr, dass erreichte Fortschritte stagnieren, oder sich sogar rückläufig entwickeln? Welche Maßnahmen können nun ergriffen werden um die digitale Transformation in Schulen weiter voranzutreiben?

Finanzierungslücke im Bildungsbereich

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Das Auslaufen des Digitalisierungspakts bringt potenzielle Herausforderungen für die moderne Bildung an Schulen mit sich. Eines der zentralen Bedenken ist die mögliche Rückkehr zu veralteten Lehr- und Lernmethoden. Ohne die finanzielle Unterstützung könnten Schulen ihre Bemühungen zur Integration digitaler Technologien einschränken oder reduzieren. Was wiederum dazu führen kann, dass Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend auf die Anforderungen der modernen, digital geprägten Welt vorbereitet werden.

Zudem erschweren die fehlenden Mittel auch die dringend nötige Fort- und Weiterbildungen der Lehrkräfte. Die bereitgestellten finanziellen Ressourcen ermöglichten nicht nur den Erwerb von Technologie, sondern auch Schulungen für Lehrerinnen und Lehrer. Mit der Beendigung des Förderprogramms könnten diese Fortbildungen vernachlässigt werden, was die effektive Integration digitaler Werkzeuge im Unterricht verlangsamen könnte.

Ungleichgewicht beim Erhalt von Fördermitteln

Ein weiteres Problem ist die bestehende Ungleichheit zwischen Schulen in Bezug auf den Erhalt von Fördermitteln. Nicht alle Schulen haben in gleichem Maße von den finanziellen Ressourcen des Digitalisierungspaktes profitiert. Dieser ungleiche Zugang könnte nicht nur den Bildungserfolg einzelner Schülerinnen und Schüler beeinflussen, sondern auch die gesellschaftliche Kluft verstärken. 

In Anbetracht dieser Herausforderungen stellt sich die drängende Frage, wie eine nachhaltige und gerechte Finanzierung langfristig gewährleistet werden kann, um eine chancengleiche digitale Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Es bedarf eines umfassenden Ansatzes, der nicht nur die kurzfristigen finanziellen Engpässe angeht, sondern auch langfristig eine gleichberechtigte digitale Bildung für alle Kinder und Jugendlichen sicherstellt.

Ende des Digitalisierungspakt, Ungleichgewicht bei der Geldverteilung

Die Mühlen der Bürokratie

Ende des Digitalisierungspakts, die Mühlen der Bürokratie, Antragsstellung

Der Tenor ist einstimmig, wenn man Kommunen, Schulträger oder Schulen fragt: die Antragsstellung für die Fördergelder aus dem Digitalpakt Schule gestaltet sich kompliziert, bürokratisch und die Bewilligung läuft zu langsam. 

Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind aus allen Fördertöpfe zusammen 78 Prozent der Mittel (4,3 Mrd €) beantragt und nur 22 Prozent (1,3 Mrd €) abgeflossen. Eine Entbürokratisierung und Beschleunigung der Antragsverfahren wäre die Lösung. Im Digitalpakt 2.0 soll dies nun umgesetzt werden. „Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der einen verbesserten Mittelabfluss und die gemeinsam analysierten Bedarfe abbildet“, heißt es in einer Vereinbarung der grün-gelb-roten Bundesregierung.

Wege zur Weiterentwicklung der Digitalisierung an Schulen

Um die Fortschritte in der digitalen Bildung nicht zu gefährden und die positiven Effekte zu bewahren, ist die Implementierung eines sinnvollen Nachfolgeprogramms von entscheidender Bedeutung. Ein solches Programm sollte nicht nur die finanziellen Mittel sicherstellen, sondern auch darauf abzielen, die erworbenen digitalen Kompetenzen weiter zu vertiefen und den Fokus verstärkt auf innovative Ansätze zu legen.

Ein zentraler Aspekt zur Gewährleistung einer erfolgreichen digitalen Transformation liegt in der Fortbildung der Lehrkräfte. Die Nutzung digitaler Medien im Unterricht erfordert kompetente Pädagogen. Daher ist es von großer Bedeutung, verstärkte Fortbildungen und Schulungen anzubieten, um Lehrerinnen und Lehrer mit den neuesten Technologien vertraut zu machen und ihnen die notwendigen didaktischen Fähigkeiten zu vermitteln.

Darüber hinaus könnten Schulen vermehrt Partnerschaften mit Unternehmen eingehen, um mehr Praxisbezug herzustellen. Diese Kooperationen können nicht nur finanzielle Unterstützung bieten, sondern auch Möglichkeiten für Praktika, Workshops und Mentoring-Programme für Schülerinnen und Schüler schaffen.

Wege zu Weiterentwicklung der Digitalisierung 300x300 1

Fazit zum Ende des Digitalisierungspakts

Insgesamt steht die deutsche Bildungslandschaft vor der Herausforderung, nachhaltige Strategien zu entwickeln, um die Fortschritte im Bereich der digitalen Bildung zu bewahren und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Schulen gleichermaßen Zugang zu den notwendigen Ressourcen und Schulungen haben. Der Fokus sollte darauf liegen, innovative Wege zu finden, um die digitale Bildung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig bestehende Ungleichheiten zu minimieren.

Der Digitalisierungspakt in Deutschland war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Bildung. Damit die erzielten Fortschritte nicht verloren gehen, ist es entscheidend, dass die politischen Verantwortlichen ein Nachfolgeprogramm auf den Weg bringen. Die Digitalisierung an Schulen ist keine vorübergehende Modeerscheinung, sondern eine Notwendigkeit, um die jungen Menschen auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Durch gezielte Maßnahmen, wie Fortbildungen für Lehrkräfte, Partnerschaften mit der Wirtschaft und die Einbindung der Schülerinnen und Schüler, können wir die digitale Transformation an Schulen weiter vorantreiben und somit einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft leisten.

Welchen Beitrag leisten wir von DEQSTER?

Wir arbeiten Hand in Hand mit Bildungseinrichtungen und Behörden, um sicherzustellen, dass unsere Produkte den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen. Unser Fokus liegt auf der Kundenzufriedenheit, und wir gehen die Extra-Meile, um sicherzustellen, dass jede Interaktion mit DEQSTER zu einer Win-Win-Situation wird. Wir stellen qualitativ hochwertige Produkte zu erschwinglichen Preisen her, die perfekte Alternativen zu teuren Markenprodukten bekannter Hersteller sind. Außerdem sind unsere Partnerschaften langfristig angelegt und darauf ausgerichtet, echten Mehrwert für alle Beteiligten zu schaffen. 

FAQ

Unter Berücksichtigung der „haushalterischen Rahmenbedingungen“ will die Bundesregierung weiterhin einen Digitalpakt 2.0 auf den Weg bringen. Das geht aus einer Antwort (20/9657) der Bundesregierung auf eine Große Anfrage (20/8772) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Ausgestaltung eines solchen Digitalpakts 2.0 sei bereits Gegenstand laufender Verhandlungen.

Da die Schulen in ihrer IT-Infrastruktur auf unterschiedlichen Levels sind, ist die Bandbreite der Fördermöglichkeiten durch den Digitalpakt Schule groß. Sie reicht von der Ausstattung mit schnellem Internet und WLAN über die Nutzung von Lernplattformen, anderer Software und Cloud-Diensten bis zur Anschaffung digitaler Endgeräte oder digitaler Tafeln.

Der Bund hatte ursprünglich 5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 2019 bis 2024 bereitgestellt. Vorgesehen war beim Start des Programms, dass 3,5 Milliarden Euro aus dem Fördertopf des Bundes bis zum Ende der letzten Legislaturperiode 2021 abgerufen werden sollen. Während der Corona-Pandemie hat der Bund die Fördersumme noch um weitere 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Davon waren 500 Millionen Euro für die Beschaffung digitaler Endgeräte vorgesehen, damit auch bedürftige Schülerinnen und Schüler z.B. am Online-Unterricht teilnehmen können.

Für den sogenannten Digitalpakt Schule musste zunächst das Grundgesetz geändert werden, weil das Thema Schulen Ländersache ist. Der Bund hat somit eigentlich kein Mitspracherecht und kann dementsprechend die schulische Bildung auch nicht direkt mitfinanzieren. Seit 2018 haben das Bundesbildungsministerium und die Kultusministerien der Länder darüber verhandelt und schließlich den Artikel 104c im Grundgesetz entsprechend geändert. Im März 2019 wurde der Digitalpakt Schule dann beschlossen, zum 17. Mai 2019 trat die „Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“ in Kraft.